Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 14.08.2020 - 4 O 1676/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24222
LG Oldenburg, 14.08.2020 - 4 O 1676/20 (https://dejure.org/2020,24222)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 14.08.2020 - 4 O 1676/20 (https://dejure.org/2020,24222)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 14. August 2020 - 4 O 1676/20 (https://dejure.org/2020,24222)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,24222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Abgasskandal - Dieselskandal - Verjährung des Anspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anspruchsverjährung im Dieselskandal

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verjährt oder nicht verjährt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verjährung im Abgasskandal - Klage gegen VW noch 2020 möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW-Diesel-Abgasskandal: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist frühestens ab Ende 2017

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch im VW-Abgasskandal bis Ende 2020 geltend machen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Oldenburg, 14.08.2020 - 4 O 1676/20
    Das erkennende Gericht schließt sich insoweit der Ansicht des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 an, auf die das Gericht Bezug nimmt, um Wiederholungen zu vermeiden.
  • BGH, 23.06.2015 - XI ZR 536/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids:

    Auszug aus LG Oldenburg, 14.08.2020 - 4 O 1676/20
    Der Vorteil ist vom Schadensersatzanspruch abzuziehen, ohne dass es einer Gestaltungserklärung oder Einrede des Schädigers bedarf (BGH NJW 2015, 3160).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht